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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Mustersatzung Regenbogen-Klub
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen Regenbogen-Klub Leinfelden-Echterdingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V. Der Sitz des Vereins ist 70771 Leinfelden-Echterdingen.
§ 2 (Zweck)
Der Verein fördert Mitglieder mit Interesse an Homosexualität. Öffnungszeiten sollen täglich von 19 Uhr bis 24 Uhr sein.
§ 3 (Mitgliedschaft)
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt erworben. Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und beginnt am ersten Tag des übernächsten Monats. Bezahlt ein Mitglied seinen satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag nicht, so gilt dies als Austritt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 25 Euro im Kalenderjahr.
§ 4 (Vorstand)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
§ 5 (Mitgliederversammlung)
Mitgliederversammlungen finden jedes Kalenderjahr statt. Der Mitgliederversammlung vorbehalten ist die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Vorstands. Beschlüsse, Abstimmungen und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei mehr als einem Wahlvorschlag ist derjenige mit der höchsten Ja-Stimmen-Zahl gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein Los. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet. Dieser erstellt ein Protokoll. Anstelle von Mitgliederversammlungen kann eine schriftliche Zustimmung der Mitglieder erfolgen. Verweigert ein Mitglied seine schriftliche Zustimmung, so gilt dies als Austritt. Für Mitgliederversammlungen kann eine obligatorische Eintrittskarte im Wert von 160 Euro netto im Kalenderjahr vom Vorstand festgelegt werden.
§ 6 (Schlussbestimmungen)
Bei Auflösung (oder Verlust der Rechtsfähigkeit) des Vereins fällt das Vermögen an die Mitglieder gleichermaßen. Es gelten die gesetzlichen Fristen. Die Anwesenheit von einem einzelnen Mitglied soll 400 Stunden im Jahr nicht übersteigen (Nebentätigkeit). |
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