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Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg

 

 

Anlagenbuchhaltung

 

In Deutschland besteht die steuerliche Regel für Abschreibungen aus der Sofortabschreibung, einer üblichen Anwendung von Schuldverhältnissen über 2 Jahre und der üblichen Abschreibungszeit von 3 Jahren. Langlebige Wirtschaftsgüter (Schiffe, Flugzeuge und Immobilien) haben eine Abschreibungszeit von 25 Jahren oder 30 Jahren. Steuerlich entspricht dies 4 Prozent Abschreibung oder 3 Prozent Abschreibung im Jahr. Wohnimmobilien haben eine handelsrechtliche Abschreibungszeit von 70 Jahren und werden steuerlich mit 2 Prozent jährlich berücksichtigt.

 

Die Sofortabschreibung beträgt bis 250 Euro für jede Rechnung inklusive Umsatzsteuer (150 Euro alte Fassung). Dies gilt bis unter 500 Euro für einen Betrieb. Bei größeren Rechnungen ab 500 Euro bis 5000 Euro sind 2 Jahre Abschreibungszeit üblich und ansonsten 3 Jahre. Seit dem Jahr 2008 gibt es noch Sammelabschreibungen über 5 Jahre für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von 250 Euro bis 1000 Euro. Mit dem Finanzamt kann eine größere Abschreibungszeit vereinbart werden. Die im Internet erhältliche Tabelle "Abschreibung für Abnutzung (AfA-Tabelle)" stellt den aktuellen Verhandlungsstand zwischen Finanzamt und den Unternehmen dar. Rechtlich sind diese Hinweise unverbindlich. Am ehesten kann eine Abschreibung von 6 Jahren für Firmenwagen verwendet werden.

 

Die einfachen Regelungen für Firmenwagen sind für bis zu 8 gewöhnliche Fahrzeuge (Autos) geeignet. Größere Firmen, meistens in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, verwenden Tochterunternehmen für Dienstwagen. Bei einer Aktiengesellschaft gibt es Stimmrechtsaktien und Dividendenaktien ohne Stimmrecht. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft und der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft werden jeweils in separaten Wahlgängen von der Aktionärsversammlung gewählt. In einer einfachen Betrachtung sind dies 3 Vorstände und 6 Aufsichtsräte. Insgesamt 4 von 6 Aufsichtsratsmitgliedern können jegliche Kosten ablehnen. Um bei Aktiengesellschaften ohne Stimmrechtsaktien die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten wurde das Mitbestimmungsgesetz eingeführt. Zusammen mit einem Entsenderecht für bestimmte Aktionäre von Dividendenaktien (bis ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder) besteht ein Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern von insgesamt 20 Mitgliedern und ist damit immer beschlussfähig.

 

Im Jahr 1994 wurde die Rechtsform "Kommanditgesellschaft auf Aktien" eingeführt. Hierbei wird der Vorstand nicht gewählt, sondern es handelt sich um einen persönlich haftenden Gesellschafter. Meistens handelt es sich um eine Aktiengesellschaft als Komplementär. Bei den Kommanditisten handelt es sich meistens um Dividendenaktien. Damit bestimmt der persönlich haftende Gesellschafter auch über den Aufsichtsrat und es kann auf eine Aktionärsversammlung verzichtet werden. Verwendung findet die KGaA für die Anschaffung von Dienstwagen für größere Firmen. Für große Schiffe (Reedereien) sind schon immer Aktiengesellschaften erforderlich gewesen. Für Geschäftsreiseflugzeuge oder andere Flugzeuge kann ebenfalls eine KGaA zur Finanzierung verwendet werden. Die Sachzuwendung für einen Arbeitnehmer kann bis 10000 Euro im Jahr betragen (8000 Euro netto). Dies sind 48000 Euro netto für einen Firmenwagen bei einer Nutzungszeit von 6 Jahren. Zu beachten ist, dass Sachzuwendungen für Arbeitnehmer über der Pfändungsgrenze von 1200 Euro im Monat liegen müssen. Ein Dienstwagen wird also nur steuerlich anerkannt, wenn der Arbeitnehmer genug verdient.

 

Bei der Anlagenbuchhaltung werden die Kosten der Abschreibung für eine Stunde berechnet.

 

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