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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Reederei
Für die Größe von einem Schiff wird der Rauminhalt in Kubikmeter als Grundlage verwendet. Ein Schiff kann zum Beispiel 287000 Kubikmeter haben. Eine Bruttoregistertonne entspricht 2,83 Kubikmeter. Ein Schiff mit 287000 Kubikmeter hat umgerechnet 101000 Bruttoregistertonnen. Bruttoregistertonne wird mit BRT abgekürzt.
Hauptsächlich für die Einordnung von Schiffen wird die Nettoregistertonne verwendet, welche mit NRT abgekürzt wird. Die Nettoregistertonne (Nettotonne) entspricht der Bruttoregistertonne abzüglich des Gewichts der Maschine. Hierfür werden pauschale Werte verwendet. Für kleine Schiffe werden 13 Prozent für die Maschinenleistung verwendet und ansonsten 32 Prozent. Ein Schiff mit 101000 Bruttoregistertonnen hat dann umgerechnet 88000 Nettoregistertonnen (Nettotonnen) oder 69000 Nettoregistertonnen (Nettotonnen). Die Nettoregistertonnen (Nettotonnen) entsprechen dem Raumgehalt eines Schiffes (Zuladung). Die tatsächliche Zuladung liegt aber meistens darunter.
Seit 1994 wird die Bruttoraumzahl verwendet, welche mit BRZ abgekürzt wird (seltener auch Nettoraumzahl). Hierbei werden die Kubikmeter mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor beträgt mindestens 0,22 und höchstens 0,32. Damit hat ein Schiff mit 287000 Kubikmeter eine Bruttoraumzahl von 77000 (bei einem Faktor von 0,27).
Für die gesetzliche Einordnung werden Schiffe auf volle 100 Nettotonnen Gewicht abgerundet. Kleine (private) Schiffe haben nicht mehr als 400 Nettotonnen (500 Bruttoregistertonnen). Gewöhnliche Schiffe haben mindestens 2000 Nettotonnen. Dies entspricht der Größe der meisten Schiffe.
Eine private Person oder ein Verein kann 4 kleine Schiffe haben (und in jedem Fall nicht mehr als 13 kleine Schiffe). Dies sind höchstens 5200 Nettotonnen. Für eine professionelle Reederei ist dies zu klein. Ein einzelnes Schiff (Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie zum Beispiel ein nichtrechtsfähiger Verein als Partenreederei) kann ungefähr 69000 Nettotonnen haben (bei 816 Kabinen). Die Maschinenleistung kann umgerechnet 200 Kesselöfen mit jeweils 600 Kilowatt betragen (wovon ein Viertel für den Antrieb verwendet werden können mit zusammen 24000 Kilowatt Leistung). Bei 12 Betten je Kabine können 816 Besatzungsmitglieder (68 Kabinen) und 8976 Fahrgäste (748 Kabinen) transportiert werden. Bei mehreren Schiffen sind für einen Reeder nicht mehr als 20 Schiffe geeignet mit jeweils mehr als 2000 Nettotonnen (zum Beispiel kleine Schiffe zur Löschung von Ware auf großen Schiffen).
Für Reedereien mit mehr als 69000 Nettotonnen oder für entsprechend größere Schiffe werden traditionell Aktiengesellschaften verwendet. Die Kriegsmarinen waren ebenfalls größere staatliche Reedereien.
Eine eingetragene Genossenschaft ist für Reedereien nicht geeignet. Bei den wenigen Fischereigenossenschaften (weniger als 10) in Westdeutschland handelt es sich um reine Werbegenossenschaften (Zeitungsprodukte) für Fisch. In der DDR waren die Fischereigenossenschaften als reine Berufsgenossenschaft organisiert. Die Hochseefischerei in der Ostsee wurde von "Volkseigenen Betrieben (VEB)" durchgeführt. Die Hochseefischerei in Deutschland besteht aus aktuell weniger als 100 größeren Schiffen (100 Nettotonnen oder mehr). Ansonsten gibt es noch knapp 2000 kleinere Fischerboote (davon 700 in Mecklenburg-Vorpommern, 600 in Schleswig-Holstein und 200 in Niedersachsen).
Für die Anzahl der Besatzung muss traditionell für 90 Nettotonnen ein Besatzungsmitglied berechnet werden. Bei modernen Schiffen beträgt die Berechnung 130 Nettotonnen für ein Besatzungsmitglied. |
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