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Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg

 

 

Schülerbeförderung

 

Die meisten Einwohner in Deutschland wohnen in Teilorten mit wenigen hundert Einwohnern (insbesondere in Bayern). Auch zur Grundschule muss daher meistens ein längerer Schulweg über den Wohnort hinaus benutzt werden.

 

Bei der Schülerbeförderung gibt es prinzipiell einen Anspruch auf Bezahlung (ungefähr 10 Cent für jeden Kilometer Schulweg). Zunächst hat der Landkreis oder die Gemeinde als Aufgabenträger das Recht, einen öffentlichen Linienverkehr anzubieten. Wenn der Landkreis oder die Gemeinde keinen Linienverkehr anbietet, dann hat die Schule das Recht einen Linienverkehr zu beauftragen. Eingerichtet wird dann meistens ein Rufauto oder seltener auch ein Linienbus. Die Anzahl der Fahrten beträgt meistens 2 ausschließlich an Schultagen (und nicht mehr als 8 Fahrten). Der Nachteil ist, dass die Mittagspause in der Schule verbracht werden muss, da nur eine Hin- und Rückfahrt bezahlt wird.

 

Die meisten Eltern befördern ihre Kinder ohne Anspruch zur Schule und wieder zurück. Die meisten Dörfer haben keinen öffentlichen Nahverkehr (und ansonsten sehr bedarfsorientiert, zum Beispiel morgens gegen 8 Uhr eine Fahrt und nachmittags gegen 16 Uhr eine Fahrt). An Sonn- und Feiertagen gibt es grundsätzlich keine Fahrten.

 

In München mit 1,4 Millionen Einwohnern gibt es 45000 Schüler an 140 Grundschulen (321 Schüler durchschnittlich an einer Schule) und 70000 Schüler an 110 weiterführenden Schulen (636 Schüler durchschnittlich an einer Schule). Dazu kommen noch 25000 Schüler an 100 freien Schulen (250 Schüler durchschnittlich an einer Schule). In Stuttgart mit 600000 Einwohnern gibt es 20000 Schüler an 70 Grundschulen (286 Schüler durchschnittlich an einer Schule) und 28000 Schüler an 50 weiterführenden Schulen (560 Schüler durchschnittlich an einer Schule). Dazu kommen noch 11000 Schüler an 60 freien Schulen (183 Schüler durchschnittlich an einer Schule).

 

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