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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Schule
Eine weiterführende Schule besteht aus mindestens 14 Klassen. Dies sind 13 Klassenstufen und eine Vorschulklasse.
Private Schulen, in Deutschland meistens als freie Schulen bezeichnet, werden als eingetragener Verein betrieben (vereinzelt auch als eingetragene Genossenschaft). Notwendig ist die Gemeinnützigkeit um die Zuschüsse durch ein Bundesland zu erhalten. Der Vorstand muss daher stets von den Eltern vollständig gewählt werden. Eine Zweckgesellschaft ist nicht erlaubt. Von der Größe möglich sind 1 Klassenzug (14 Klassen) bis 26 Klassenzüge (364 Klassen) mit der entsprechenden Anzahl der Schüler (bis 31 Schüler in einer Klasse). Die Anzahl der Schüler beträgt zwischen 300 und 11000.
Mehr als 3 Gebäude sind nicht erforderlich (bis 140 Klassenräume/Fachräume in einem Gebäude). Ein Gebäude hat 5 Stockwerke bei einer Höhe von 17 Meter (öffentliche Aufzüge werden nicht benötigt). Ein einzelnes Stockwerk hat 28 Klassenräume (8 Meter mal 8 Meter). Solche Gebäude können gut in Innenstädten gebaut werden.
Von der verkehrlichen Anbindung ist 1 Metrobuslinie (alle 3 Minuten) und 1 weitere Stadtbuslinie (alle 10 Minuten) ausreichend als Zubringer verteilt auf mindestens 2 Schulstunden. Dafür ist eine Länge der Haltestelle für 2 Busse hintereinander je Fahrtrichtung ausreichend. Für 13 Stadtbuslinien ist eine Haltestelle für 4 Busse je Fahrtrichtung notwendig (oder ein Busbahnhof mit 8 Haltestellen). |
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