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Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg

 

 

Lenkzeit

 

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss mindestens eine Pause von 30 Minuten erfolgen. Möglich sind auch 2 Pausen mit 15 Minuten oder 20 Minuten innerhalb von 4,5 Stunden.

 

Im Stadtbusverkehr (weniger als durchschnittlich 3 Kilometer Haltestellenabstand) werden auch Wendezeiten von 10 Minuten als Pause berücksichtigt. Im Stadtbusverkehr ist nach 4,5 Stunden eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Der Umfang der Pause nennt sich auch Sechstelregel, da 45 Minuten von 4,5 Stunden ein Sechstel ist. Dieses Prinzip ist in Deutschland üblich und wird bei größeren Stadtbusbetrieben (mehr als 80 Busse) immer angewendet (aus Kostengründen).

 

Die gesamte Lenkzeit am Tag darf 9 Stunden nicht überschreiten. Dies regelt das gewöhnliche Arbeitszeitgesetz.

 

Eine einfache Verbindung mit einem Reisebus hat eine Fahrzeit von 6 Stunden bis 9 Stunden. Dies sind 450 Kilometer bis 850 Kilometer Streckenlänge. Die Reisezeit beträgt (mit Pause) 1 Stunde mehr, also 7 Stunden bis 10 Stunden. Meistens können 2 Busfahrer eingesetzt werden, so dass die Streckenlänge bis 1900 Kilometer betragen kann. Es können mit 6 Busumläufen jeweils 3 Fahrten am Tag je Richtung gefahren werden (mit einem Abstand von 2 Stunden bis 6 Stunden).

 

Bei einem Linientaxi wird meistens eine Betriebszeit von 4 Stunden verwendet (von 21 Uhr bis 1 Uhr alle 10 Minuten). Dies sind für ein Fahrzeug (Umlauf) Betriebskosten von 64800 Euro im Jahr.

 

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