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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Schmerzensgeld
Ein Schmerzensgeld vermögensrechtlicher Art sollte mindestens 1500 Euro im Jahr betragen (125 Euro im Monat). Der Geldbetrag ist bis Ende September für das nächste Jahr im Voraus zu bezahlen. Eine entsprechende Regelung für eine dauerhafte Schädigung kann für 30 Jahre gelten (zum Beispiel bei schwerer Körperverletzung). Die Verjährungsfrist beträgt bei solchen Straftaten 10 Jahre (ansonsten 5 Jahre). Der Gesamtbetrag beträgt 45000 Euro und kann bis 150000 Euro betragen (bei 5000 Euro Schmerzensgeld im Jahr/400 Euro im Monat). Im Falle von Überschreitung von Notwehr müsste die Haftpflichtversicherung zahlen.
Bei einer Schadenssumme von unter 1000 Euro (unter 2000 Euro mit Schmerzensgeld) ist in jedem Fall von Geringfügigkeit/billigem Ermessen auszugehen. |
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