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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Geldstrafe
Die häufigste Form von Kriminalität in Deutschland ist Straßenkriminalität mit einem Anteil von 30 Prozent bis 40 Prozent aller Straftaten in Deutschland (5 Millionen bis 7 Millionen jährlich). Dies sind vor allem die unerlaubte Entfernung von einem Unfallort oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Etwas klassischer gibt es noch Trunkenheit am Steuer.
Die zweithäufigste Form von Kriminalität in Deutschland ist Wirtschaftskriminalität (von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gegen den Arbeitgeber umgesetzt). Dazu gehört in der einfachsten Form die Erschleichung von Leistungen und erweitert kann es sich um Diebstahl, unerlaubte Benutzung von Kraftfahrzeugen oder (Kreditkarten-)Betrug handeln. Der Anteil dieser Straftaten beträgt in Deutschland zwischen 20 Prozent und 30 Prozent.
Typische Beispiele für kleinere Vergehen (bis 3000 Euro Schaden) sind ein Autounfall mit 2700 Euro Schaden oder das Versenden von privaten Briefen am Arbeitsplatz im Umfang von 2700 Euro (Diebstahl). Angezeigt werden solche Straftaten vom Verletzten als Nebenkläger mit einer schriftlichen Anzeige gegenüber der Staatsanwaltschaft. Für diesen Schriftsatz gilt eine Anwaltspflicht. Die Kosten dafür betragen 756 Euro (200,00 Euro für Gebühr 4100, 165,00 Euro für Gebühr 4104, 250,00 Euro für Gebühr 4301, 20,00 Euro für Gebühr 7002 und 120,65 Euro für Gebühr 7008). Soll der Anwalt auch am Termin der Hauptverhandlung teilnehmen, betragen die Kosten 977 Euro (200,00 Euro für Gebühr 4100, 165,00 Euro für Gebühr 4104, 165,00 Euro für Gebühr 4106, 275,00 Euro für Gebühr 4108, 20,00 Euro für Gebühr 7002 und 156,75 Euro für Gebühr 7008). Die Gerichtskosten betragen 140 Euro (3110). Die Festsetzung der Geldstrafe wird nicht im Voraus bezahlt. Die einfache Rechnung beträgt dann bis etwas über 4000 Euro (3000 Euro Schaden, 977 Euro Kosten für den Anwalt und 140 Euro Gerichtsgebühren). Die Geldstrafe hat dann noch mal den gleichen Betrag. Möglich sind 90 Tagessätze mit jeweils 10 Euro bis 55 Euro Geldstrafe für einen Tag (ergibt bei 3000 Euro Schaden eine Geldstrafe von 4680 Euro mit 52 Euro am Tag). Geldstrafen bis 90 Tage (3 Monate Gefängnis) werden nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
Kommt bei einer Nebenklage nur eine Mindeststrafe in Betracht, betragen die Kosten dafür 321,30 Euro (250,00 Euro für Gebühr 4301, 20,00 Euro für Gebühr 7002 und 51,30 Euro für Gebühr 7008). Der Anwalt unterzeichnet in diesem Fall nur die Nebenklage und übernimmt ansonsten keine weiteren Aufgaben. Es entsteht dann ausschließlich eine Rechnung über die Kosten (identisch zu einem Zivilprozess). Bei einem Strafprozess sollte der Betrag der Kostenrechnung mehr als 200 Euro betragen und höchstens 600 Euro, wenn nur eine Mindeststrafe in Betracht kommt (in Österreich bis 1000 Euro). Ansonsten kann die Kostenrechnung bis 5000 Euro betragen. Darüber hinaus ist eine Regelung über einen Vermögensschaden notwendig. Bei einer Privatklage ist die Anwendung die gleiche, wobei in diesem Fall auf einen Anwalt oft verzichtet werden kann. Der Tagessatz von der Geldstrafe beträgt mindestens 9 Euro und höchstens 20 Euro (in Österreich 34 Euro).
Bei großen Schäden vermögensrechtlicher Art kann eine Verurteilung zu einer höheren Strafe erfolgen (zum Beispiel Briefmarkendiebstahl im Umfang von 30000 Euro über 5 Jahre). Dies kann zum Beispiel eine Geldstrafe von 36000 Euro ergeben (180 Tagessätze mit 200 Euro am Tag). Gezahlt werden muss dann ein Gesamtbetrag von 70000 Euro. |
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