3FBW

Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg

 

 

Strafbefehl

 

Mit einem Strafbefehl kann eine Geldstrafe ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden (bei einer öffentlichen Klage). Dies geschieht meistens im Zusammenhang mit der Entziehung vom Führerschein. Bei Geringfügigkeit werden 1 Monat Geldstrafe (30 Tagessätze) verwendet. Möglich ist noch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt mit bis zu 15 Tagessätzen Geldstrafe ausschließlich. Insbesondere bei einer Privatklage ist zu beachten, dass der Tageshöchstsatz der Geldstrafe auf 200 Euro festgesetzt werden kann. Dies sind dann bei einer Mindeststrafe von 1 Monat insgesamt 6000 Euro.

 

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