3FBW

Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg

 

 

Motorrad

 

Motorräder werden der Größe nach in 4 Führerscheinklassen eingeteilt. Der normale Führerschein der Klasse A kann ab 24 Jahren gemacht werden. Für kleinere Motorräder gibt es die Führerscheinklassen AM, A1 und A2. Für die Klasse AM gilt eine Leistung von höchstens 4 Kilowatt (6 PS) bei höchstens 45 Kilometer in der Stunde. Für die Klasse A1 gilt eine Leistung von höchstens 11 Kilowatt (15 PS) und für die neue Klasse A2 gilt eine Leistung von höchstens 35 Kilowatt (48 PS). Die technische Höchstgeschwindigkeit kann abgeschätzt werden, indem die Leistung (PS) mit dem Wert 3 multipliziert wird (bei kleinen Motorrädern der Klasse AM mit dem Wert 7 und bei größeren Motorrädern der Klassen A1 und A2 mit dem Wert 4). Die Mindestgeschwindigkeit bei den Klassen A1 und A2 beträgt 60 Kilometer in der Stunde (wegen der Zulassung auf Autobahnen). Die technische Höchstgeschwindigkeit beträgt ca. 110/140 Kilometer in der Stunde.

 

Der Spritverbrauch beträgt bei den kleineren Klassen unter 3 Liter auf 100 Kilometer (bei einem Tankinhalt von 15 Liter bis 20 Liter). Die Reichweite beträgt für kleinere Strecken 300 Kilometer bis 400 Kilometer (bei 7 Stunden Zeitaufwand mit Pausen). Bei längeren Strecken sind 700 Kilometer bis 1300 Kilometer möglich (bei 18 Stunden Zeitaufwand mit Pausen). Das Gewicht von kleinen Motorrädern beträgt 180 Kilogramm oder mehr.

 

Kleinere Traktoren mit 3 Rädern dürfen ebenfalls mit diesem Führerschein gefahren werden. Prinzipiell sind auch Anhänger erlaubt (in diesem Fall beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 60 Kilometer in der Stunde). Mit dem Führerschein für Autos (Klasse B) dürfen nach kurzer Prüfung auch die Klassen AM und A1 gefahren werden. Wenn man den Führerschein abgeben muss, darf auch kein Motorrad mehr benutzt werden (auch keine Vespa).

 

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