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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Infektionsschutz
In Deutschland werden gesonderte Verordnungen zum Infektionsschutz als Ordnungswidrigkeit festgelegt. Dies ist zum Beispiel bei Corona der Fall. Eine qualifizierte Straftat kann (versuchte) gefährliche Körperverletzung sein. Geregelt sind verschiedene Maßnahmen, vor allem das Tragen von einem Schutz über Mund und Nase. Zu beachten sind dabei verschiedene Ausnahmen. Möglich ist zum Beispiel Essen in der S-Bahn (auch mit Knabbergebäck) oder Telefonieren (geht geschäftlich und generell als Rechtfertigung).
Die wichtigste Form von Ordnungswidrigkeiten in Deutschland gibt es im Zivilrecht. Jährlich gibt es ungefähr 550000 Anträge auf Erzwingungshaft bei Amtsgerichten (wegen hohen und deswegen nicht gezahlten Ordnungsgeldern). Über 300000 Anträge betreffen Sachbeschädigung (Schadenersatz). Beim Zivilrecht kann das einzelne Ordnungsgeld 250000 Euro betragen und die Erzwingungshaft 6 Monate (bei mehreren Anträgen bis 2 Jahre). Möglich sind einstweilige Verfügungen (Arrestgesuche oder einstweilige Anordnungen). Die Gerichtsgebühr muss dafür 1,5 mal bezahlt werden (79,50 Euro bis 219,00 Euro bei Streitwerten von 1000 Euro bis 5000 Euro beim Amtsgericht und daher ohne Anwaltspflicht).
Die restlichen Anträge entstehen aus größeren Ordnungswidrigkeiten. Am häufigsten dürften Hauspartys sein in Kombination mit Halteverboten und unnötig geparkten Autos von der Polizei vor Ort. Die sind dann zusammen bis zu 3000 Euro Bußgeld. Weitere Ordnungswidrigkeiten können ein Verstoß gegen Auflagen von Corona sein (2500 Euro Bußgeld) oder die Benutzung von Hecken als Klo (10000 Euro Bußgeld). Dies sind dann zusammen 5500 Euro beziehungsweise 13000 Euro Bußgeld. Die Erzwingungshaft beträgt bei einer einzelnen Ordnungswidrigkeit 6 Wochen und bei mehreren Ordnungswidrigkeiten zusammen 3 Monate und ist notwendig, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird.
Nach dem Zweiten Weltkrieg recht neu sind Straßenverkehrsdelikte. Diese wurden im Hinblick auf die Gurtpflicht eingeführt (vor allem bei Kindern). Mittlerweile ist das häufigste Problem falsches Parken. Dies sind in Deutschland ungefähr 60 Millionen Strafzettel in einem Jahr (wobei diese statistisch nicht erfasst sind und als Verwarngeld bezeichnet werden). An zweiter Stelle sind Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 3 Millionen Strafzetteln im Jahr gefolgt von Telefonieren am Steuer mit 0,5 Millionen Strafzetteln im Jahr. Die restlichen 0,5 Millionen Strafzettel verteilen sich jeweils auf Delikte im fünfstelligen Bereich (Alkohol am Steuer, Überfahren der Ampel bei Rot, usw.). |
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