|
3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
|
|
Mustersatzung Heimat- und Wanderverein
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen Schlesischer Heimatverein und Wanderverein Brantice/Leinfelden-Echterdingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V. Der Sitz des Vereins ist 70771 Leinfelden-Echterdingen.
§ 2 (Zweck)
Der Verein fördert die Mitglieder in geeigneter Weise durch Veranstaltungen. Ein besonderer Bezug liegt zu Brantice in der Tschechischen Republik.
Der Vorsitzende des Vereins ist Sascha Hoffmann, Steinbeisstraße 15, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
§ 3 (Mitgliedschaft)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 25 Euro im Kalenderjahr und höchstens 50 Euro im Monat.
§ 3a (Fördermitgliedschaft)
Fördermitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat. Fördermitglieder zahlen ausschließlich den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt mindestens 25 Euro und höchstens 300 Euro im Kalenderjahr (Spendenmitgliedschaft). Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt und endet mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
§ 3b (Mietgebühr)
Der Verein darf Eigenhäuser mit einer Größe von 180 Quadratmeter besitzen. Die landwirtschaftliche Fläche kann 0,2 Hektar für jede Wohneinheit betragen. Die Anzahl der Baugrundstücke kann mindestens 32 betragen und höchstens 120 (1 Arbeitsstunde im Monat für ein Baugrundstück mit Hausmeisterservice als nichtrechtsfähiger Verein mit einem Sechsparteienhaus als Referenz).
Die Mietgebühr beträgt 700 Euro im Monat bei Vermietung von ganzen Eigenhäusern und 350 Euro im Monat bei hälftiger Nutzung von Eigenhäusern. Bei Anrechnung von landwirtschaftlichen oder sonstigen Erträgen beträgt die Mietgebühr 210 Euro im Monat. Die jährliche Steigerung der Miete beträgt 16 Euro im Monat. Die Nebenkosten/Heizkosten dürfen 1100 Euro im Monat abzüglich 400 Euro Nachzahlung im Monat nicht übersteigen und werden separat abgerechnet. Die gesetzliche Kapitalrücklage wird separat berechnet und zur Mietgebühr dazugerechnet (2 Prozent).
Der Verein kann für Aufenthalte ab 21 Uhr eine Übernachtungsgebühr von 2 Euro verlangen. Der Betrag beinhaltet die Umsatzsteuer. Für Nichtmitglieder können Einschränkungen gelten. Der Verein darf kein stehendes Gewerbe betreiben wegen der fehlenden Identitätsermittlung für vollständige Rechnungen.
Anstelle von Eigenhäusern sind auch Dreifamilienhäuser oder Vierfamilienhäuser möglich (1 Haus statt 3 Häuser auf einem Grundstück). In diesem Fall sind diese mit einer Sanitäranlage (5 für jedes Geschlecht) und mit einer Küche für 30 Gäste (3 Herde und 3 Spülmaschinen) auszustatten. Große Einfamilienhäuser oder Gebäude mit einer Höhe von 13/17 Meter bis 900 Quadratmeter (10 Wohnungen) können komplett gewerblich dazugemietet werden, wenn die einfache Ausstattung dies zulässt. Eigenhäuser können aus rechtlichen Gründen an die Mieter oder an eine vereinsfremde Gesellschaft übertragen werden.
Der Verein darf 6 Tochterunternehmen haben (4320 Einheiten als Familienbetrieb).
§ 4 (Vorstand)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.* Der Vorstand regelt die Mitgliedschaft. Einfache Tätigkeiten werden mit dem Mindestlohn für eine Arbeitsstunde vergütet. Schwierige Tätigkeiten werden mit 30 Euro für eine Arbeitsstunde vergütet (24 Euro in den ersten zwei Jahren). Die Vergütung vom Vorstand darf 170 Euro für eine Arbeitsstunde betragen. Bei Anwendung vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sind für einfache Tätigkeiten die Entgeltgruppe 4 oder Entgeltgruppe 5 zu verwenden und bei schwierigen Tätigkeiten die Entgeltgruppe 10. Es dürfen bis zu 2 Weihnachtsgehälter gezahlt werden.
§ 5 (Mitgliederversammlung)
Mitgliederversammlungen finden jedes Kalenderjahr statt. Beschlüsse, Abstimmungen und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei mehr als einem Wahlvorschlag ist derjenige mit der höchsten Ja-Stimmen-Zahl gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein Los. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet. Anstelle von Mitgliederversammlungen kann eine schriftliche Zustimmung der Mitglieder erfolgen. Verweigert ein Mitglied seine schriftliche Zustimmung, so gilt dies als Austritt. Für Mitgliederversammlungen kann eine obligatorische Eintrittskarte im Wert von 160 Euro netto im Kalenderjahr vom Vorstand festgelegt werden.
§ 6 (Schlussbestimmungen)
Bei Auflösung (oder Verlust der Rechtsfähigkeit) des Vereins fällt das Vereinsvermögen an das im Vereinsregister gemeldete Vorstandsmitglied (oder dessen Erben). Es gelten die gesetzlichen Fristen.
*Es können zwei weitere Mitglieder in den Vorstand als Pressesprecher gewählt werden (Temporary office holder).
Mustersatzung Genossenschaftshotel (geeignet für 168 mal 12 Mitglieder)
§ 2 (Gegenstand)
Die Genossenschaft/Stiftung soll ein Hotel als Geschäftsstelle betreiben. Das Gebäude soll 168 Zimmer haben (14 Zimmer auf 12 Stockwerken). Der Standard soll 4 Sterne entsprechen (410 Punkte gemäß DEHOGA). Die Mitglieder verpflichten sich zu 12 Übernachtungen im Jahr (4 Wochenenden im Jahr von Freitag bis Montag). Die Preise für eine Übernachtung sind folgende.
80 Euro im Einzelzimmer 120 Euro im Doppelzimmer 140 Euro im Dreibettzimmer 160 Euro im Vierbettzimmer 180 Euro im Fünfbettzimmer 200 Euro im Sechsbettzimmer
Anmerkung: Haupturlaub machen die meisten Leute in Deutschland im Juli/August für 2/3 Wochen (Spanien, Italien, Griechenland, Türkei). Statistisch teilen sich 3 Haushalte damit ein Hotelzimmer. |
|
|