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3FBW Fahrzeugverkehr Baden-Württemberg
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Tarif
Der Tarif besteht aus einer Busjahreskarte und Einzelfahrkarten. Die Busjahreskarte kann als Mitgliedsbeitrag von einem Verein bezahlt werden. Die Beschränkung auf Einzelfahrkarten ist erforderlich für das Ausstellen von vollständigen Rechnungen. Dadurch kann auf Konzessionen oder Genehmigungen wie Reisegewerbe oder Personenbeförderungsschein verzichtet werden.
Preise
299 Euro für Busjahreskarte (Mitgliedsbeitrag) 199 Euro für Busjahreskarte für Kinder von 7 bis einschließlich 17 Jahre (Entgeltleistung wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit) 9 Euro für einfache Fahrt im Anrufsammeltaxi 9 Euro für einfache Fahrt in Buslinie
Kundennummer oder Mitgliedsnummer
Für das Erstellen von Rechnungen ist eine schnelle und einfache Identifikation der Identität der Fahrgäste erforderlich. Die Rechnung wird dann innerhalb von sechs Monaten erstellt und per Post zugestellt. Eine Kundennummer oder Mitgliedsnummer wird aus dem Vornamen, dem Nachnamen, dem Geburtsdatum und einer fortlaufenden Nummer erstellt. Die Mitgliedsnummer für
Sascha Hoffmann, Herrenwaldstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen, geboren am 03.11.1985 in Stuttgart, deutsch
lautet dann zum Beispiel hosa031100.
Finanzierungsvereine
Zur finanziellen Absicherung können ein oder zwei Vereine verwendet werden. Mit einer Nachzahlungspflicht können insbesondere fehlende Fahrgeldeinnahmen ausgeglichen werden. Die Nachzahlungspflicht erfolgt als Mitgliedsbeitrag in die Finanzierungsvereine und ist begrenzt auf 600 Euro für jedes Mitglied. Die Nachzahlungspflicht gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren.
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