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■ Satzung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 (Name und Sitz)

 

Die Gesellschaft führt den Namen Pornografie Echterdingen GbR.

Es gelten die gesetzlichen Regelungen für den nichtrechtsfähigen Verein.

Der Sitz der Gesellschaft ist 70771 Leinfelden-Echterdingen.

 

 

§ 2 (Zweck)

 

Der Zweck der Gesellschaft ist die Ausübung heteronormativer Pornografie.

 

Insgesamt sollen etwa 200 Abendveranstaltungen stattfinden. An diesen Veranstaltungen dürfen bis zu 5 weibliche Nichtmitglieder teilnehmen.

 

 

§ 3 (Mitglieder)

 

Die Mitglieder werden nachfolgend aufgeführt mit [Vorname] [Name], [Straße] [Hausnummer], [Postleitzahl] [Ort], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], [Staatsangehörigkeit]

 

Sascha Hoffmann, Osterbronnstraße 3, 70565 Stuttgart, geboren am 03.11.1985 in Stuttgart, deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4 (Geschäftsführer)

 

Der Geschäftsführer besteht aus einer Person. Dem Geschäftsführer vorbehalten ist die Beschlussfassung über alle Finanz- und Vermögensfragen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt. Der Geschäftsführer erhält keine Vergütung.

 

Der Geschäftsführer ist die erste genannte Person in § 3 der Satzung.

 

 

§ 5 (Unkostenbeitrag)

 

Der Unkostenbeitrag für Mitglieder beträgt 650 Euro und gilt bis zum Ende des Kalenderjahres.

 

 

§ 6 (Termingebühr)

 

Von Nichtmitgliedern wird eine Termingebühr von 10 Euro für eine Abendveranstaltung erhoben (Pornocasting).

 

 

§ 7 (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

Diese Satzung dient als Allgemeine Geschäftsbedingung für verbindliche Freizeitveranstaltungen gemäß Regelungen in entsprechenden Vereinssatzungen.

 

Der Aufwand für die Mitglieder beträgt mehr als 20 Stunden pro Woche beziehungsweise 900 Stunden pro Jahr (entspricht 0,75 Arbeitnehmereinheiten).

 

Eine berufliche Tätigkeit darf dementsprechend 20 Stunden pro Woche beziehungsweise 880 Stunden pro Jahr nicht übersteigen. Dies entspricht bei 48 Wochen Arbeitszeit im Jahr (§ 3 Arbeitszeitgesetz) mit nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche (§ 23 Kündigungsschutzgesetz) und 24 Werktagen Urlaub im Jahr (§ 3 Bundesurlaubsgesetz) insgesamt 0,5 Arbeitnehmereinheiten (§ 23 Kündigungsschutzgesetz). Bei angestellten Arbeitnehmern ist gegebenenfalls Anspruch auf Teilzeit (§ 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz) umzusetzen.

 

 

§ 8 (Schlussbestimmungen)

 

Ein Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds führt zur Kündigung dieser Satzung. Der Geschäftsführer erstellt eine neue Satzung mit den notwendigen Änderungen von § 3 der Satzung.

 

Der Geschäftsführer handelt im Auftrag folgender Vereine gemäß § 7 der Satzung.

 

[Name des eingetragenen Vereins], [Sitz des eingetragenen Vereins]

 

Zur Erfüllung des Zwecks können Räumlichkeiten angemietet werden.

 

Stand 25.01.2021

 

 

Anhang: Begriffsbeispiele für Sexualpraktiken

 

[...]

 

Anhang: Budgetplanung für 30000 Pornofilme

 

Für das Gebäude kann eine kleine Lagerhalle als Planung verwendet werden. Diese besteht aus 16 Räumen mit 20 Quadratmeter (jeweils 8 Räume im Erdgeschoss und im Keller).

 

Mit einem gewöhnlichen Computer (PC oder Laptop) können 21 Festplattenserver mit jeweils 200 Terabyte Speicher in einem Netzwerk verwendet werden. Dies ergibt insgesamt 4000 Terabyte Festplattenspeicher. Dies ist ausreichend für 30000 Filme mit einer Größe von 128 Gigabyte bei einer Länge von 9 Stunden.

 

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen 430000 Euro, davon 335000 Euro für die Computertechnik und 95000 Euro für das Gebäude. Die Betriebskosten betragen 240000 Euro im Jahr, davon 135000 Euro Strom für 460000 Kilowattstunden, 45000 Euro für Kredite und Zinsen und 60000 Euro für Personal.

 

Die Planung ist für 10 Jahre ausgelegt. Damit kann man 3000 Pornofilme im Jahr machen. Dies sind 15 Stück am Tag.

 

In der Satzung der Pornografie GbR kann der Betrag in § 5 (Unkostenbeitrag) 2000 Euro für alle Mitglieder zusammen betragen und der Betrag in § 6 (Termingebühr) kann 2 Euro bis 10 Euro betragen. Eine Gesellschaft besteht mindestens aus 2/3 Mitgliedern bis 10 Mitgliedern, es geht aber auch mehr, da ohnehin keine Einnahmen übrig bleiben (zum Beispiel kann eine Gesellschaft aus 7 bis 14 männlichen Mitgliedern und 5 weiblichen Mitgliedern bestehen).