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Siedlungshaus, ein Haus mit mindestens zwei Stockwerken und einer oder zwei Wohneinheiten. Es gehört zu den kleinsten Typenbauten aus der Zeit der DDR. Die Nutzfläche bei einem großen Siedlungshaus beträgt mehrere hundert Quadratmeter. Zum Haus kann ein zusammenhängendes Grundstück bis 10000 Quadratmeter gehören. Häuser auf Grundstücken mit mehr Fläche sind Bauernhöfe.

1 ) Mehrfamilienhaus, Bezeichnung für ein Haus mit mehreren Wohnungen. Bei einem Wohnungsanteil von mehr als 80 Prozent der Nutzfläche handelt es sich um ein reines Wohnhaus. Bei einem Gewerbeanteil von 20 bis 80 Prozent (bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern von 20 bis 50 Prozent) handelt es sich um ein gemischt genutztes Gewerbehaus. Bei einem Gewerbeanteil von mehr als 80 Prozent (bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern mehr als 50 Prozent) handelt es sich um ein reines Gewerbehaus.

2 ) Einfamilienhaus, als Kurzbezeichnung 1GEH1 für 1-Gebäudeteil-Einfamilienhaus mit einem Stockwerk und 1GEH2 für 1-Gebäudeteil-Einfamilienhaus mit zwei Stockwerken. Die Baufläche beträgt ungefähr 120 bis 260 Quadratmeter. Die Kurzbezeichnung für ein gewöhnliches zweistöckiges Einfamilienhaus mit 132 Quadratmeter Baufläche kann dann erweitert werden zu 1GEH2 132.

 

1GEH1 132 (Bungalow)

1GEH2 132

1GEH1 195 (Bungalow)

1GEH2 195

1GEH1 255 (Bungalow)

1GEH2 255

 

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