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1-Zimmer-Wohnung, eine Wohnung bestehend aus einem Zimmer. Die Größe beträgt 30 Quadratmeter bis 50 Quadratmeter mit durchschnittlich 40 Quadratmeter Fläche. Küche, Bad oder Dusche und WC sind notwendige Bestandteile einer Wohnung. Diese Räume werden nicht als Zimmer mitgerechnet. Eine Wohnung muss mindestens 23 Quadratmeter haben. Abweichungen hiervon sind gewerblich genutzte Zwecke, zum Beispiel Zimmer in Hotels oder Studentenwohnheimen. Die melderechtlichen Bestimmungen einer Wohnanschrift sind unabhängig von der gewerblichen Festlegung einer Wohnung.
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