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Staatsbürgerschaft, Bezeichnung für die Staatsangehörigkeit von Personen und Staatsgebieten. Die Staatsangehörigkeit ist eine hoheitliche Aufgabe. Ursprünglich hatten nicht alle Staaten dieses Recht (zum Beispiel hatte nur das Königreich dieses Recht, nicht aber das Fürstentum oder Herzogtum). Die Staatsangehörigkeit kann geschichtlich begründet sein (durch die Erbfolge) oder aber durch einen Wechsel der Staatsbürgerschaft durch Einwanderung. Die Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Verbeamtung (mit Perspektive in den höheren Dienst zum Beispiel ab 3200 Euro Bruttoverdienst im Monat beziehungsweise A11). Beamte sind verpflichtet, auch unqualifizierte Tätigkeiten auszuführen statt der gelernten Tätigkeit (zum Beispiel Einsatz von Lehrern als Hilfspolizisten auf Demonstrationen ohne Bewaffnung). Historisch begründet liegt dies an der Friedhofsverwaltung. Diese können nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt werden wegen der Größenordnung von Friedhöfen (zum Beispiel von Gemeinden oder kirchlichen Einrichtungen). Ausgenommen davon ist die Bestattung auf Privatgrundstücken zum Beispiel in einer Wohnanlage. Durch die Verbeamtung entstehen Einschränkungen. So können zum Beispiel Beamtenvereine vom Verfassungsschutz beobachtet werden. In einigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird neben der Staatsangehörigkeit auch die Nationalität im Personalausweis festgelegt. So kann man zum Beispiel die Staatsangehörigkeit kasachisch haben mit der Nationalität russisch. Im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit lässt sich die Nationalität nicht nachweisen. 1 ) Flüchtling (Asylbewerber und Migranten), Bezeichnung für die Einwanderung von Personen fremder Staatsangehörigkeit wegen einem Fluchtgrund. Die Konstruktion von Fluchtursachen kann Terrorismus begründen. Unter Migranten sind in Deutschland solche Personen zu verstehen, welche erst nach dem Zweiten Weltkrieg (9. Mai 1945 oder später) die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. 2 ) Flüchtlinge (deutscher Abstammung in Bezug auf die Staatsangehörigkeit), Bezeichnung für Personen, welche bis zum 31. Dezember 1937 ausschließlich deutsche Staatsangehörige waren und nachdem 8. Mai 1945 zu Ausländern geworden sind in ehemaligen deutschen Staatsgebieten. Dies betrifft ungefähr 3 Millionen Menschen vor allem aus Polen. Dazu kommen noch die so genannten Spätaussiedler, die erst deutlich später nach Deutschland übergesiedelt sind. Dies betrifft ungefähr 6 Millionen Menschen vor allem aus Russland oder Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Sudetendeutsche sind ursprünglich ebenfalls Flüchtlinge mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit im Gegensatz zu den Sudeten. 3 ) Vertriebene, Bezeichnung für Personen, welche vom 1. Januar 1938 bis zum 8. Mai 1945 eine nichtdeutsche und die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Die meisten Personen haben erst nach der Besatzung der Tschechoslowakei 1938 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Einige wenige Minderheiten besaßen bereits vor dem 1. Januar 1938 auch die deutsche Staatsangehörigkeit, so zum Beispiel die sorbische Minderheit in Ostdeutschland. Zeitgleich mit dem Umzug (Übersiedlung) in das neue deutsche Staatsgebiet nachdem 8. Mai 1945 verloren Vertriebene die nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Die Vertriebenen sind zusammen ungefähr 3 bis 4 Millionen Menschen. Zu den Vertriebenen gehören auch Übersiedler aus Rumänien (vor allem Siebenbürgen). Auch aus dem ostpreußischen und schlesischen Teil von Polen gehören viele Menschen zu Vertriebenen. Diese hatten bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs die polnische Staatsangehörigkeit. Von der gewöhnlichen Bevölkerung werden Vertriebene umgangssprachlich auch Polacken genannt.
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