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■ Computerdienstleistungen Echterdingen e.V.
Der Verein richtet sich in erster Linie an Selbständige, die eine gewerbliche Tätigkeit als Betriebshelfer anbieten für mindestens zwei Kunden. Zur Mitgliedschaft gehört eine verbindliche Freizeitaktivität, die den zeitlichen Umfang der Erwerbstätigkeit übersteigt.
Die Vergütung besteht aus einer Grundvergütung, Wohnkostenleistung und Fahrtkostenleistung. Der Umfang beträgt 720 Arbeitsstunden im Jahr. Vorgesehen ist eine Differenzvergütung bei zu geringem Verdienst. Wird auf die Differenzvergütung verzichtet ist ergänzender Bezug von Arbeitslosengeld 2 möglich.
Vom Verein wird eine Gebühr für eine Beratungsdienstleistung erhoben in Höhe von 1260 Euro für jedes Kalenderjahr. Dafür erfolgt eine Anmeldung als Arbeitnehmer über die Fahrtkostenleistung in Höhe von 105 Euro im Monat. Eine Anrechnung auf Arbeitslosengeld 2 erfolgt bei dieser Höhe nicht. Durch dieses Prinzip ist man unabhängig vom tatsächlichen Arbeitseinsatz komplett versichert in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die zusätzlichen Kosten sind begrenzt auf 600 Euro im Jahr.
Für externe Kunden betragen die Kosten 10 Euro für jede Stunde. Dazu kommt noch eine Entgeltpauschale. Insgesamt betragen die Kosten 11200 Euro für 720 Arbeitsstunden. Dies entspricht den Kosten einer Mindestlohnstelle in Teilzeit. Im Vergleich zu einem Arbeitnehmer mit 10 Euro oder 12 Euro pro Stunde Grundlohn sind die Kosten deutlich niedriger. Die Kostenersparnis ergibt sich durch die Einsparung bei Urlaubsgeld und Krankengeld und ähnlichen Leistungen. Die Handhabung für externe Kunden ist dabei identisch mit der einer Honorarkraft. Der Umfang der Tätigkeit eines einzelnen Betriebshelfer bei einem externen Kunden ist dabei in der Regel begrenzt auf 360 Arbeitsstunden im Jahr. Dies sind zum Beispiel 9 Wochen Vertretung im Jahr oder ein fester Wochentag mit 7 Stunden.
Die Finanzierung besteht aus einem obligatorischen und einen optionalen Anteil. Dies gilt sowohl für die Einnahmen wie auch für die Ausgaben. Die obligatorischen Einnahmen betragen 300 Euro Mitgliedsbeitrag, 1260 Beratungsdienstleistung, 7200 Euro Entgelt über die Stundenleistungen und 4000 Euro Entgeltpauschale. Die obligatorischen Ausgaben sind die Vergütung über die Mindestfahrtkosten mit 1260 Euro und die Grundvergütung mit 9418 Euro. Dazu kommen noch ungefähr 2291 Euro Arbeitgeberanteil. Die Einnahmen betragen 12760 Euro und die Ausgaben 12969 Euro. Die Angaben beziehen sich auf einen gewerblichen Betriebshelfer. Zu den optionalen Ausgaben gehören erhöhte Fahrtkosten bis zu 3240 Euro und Wohnkostenleistung mit 3297 Euro. Dazu kommen noch ungefähr 1403 Euro Arbeitgeberanteil. Zu den optionalen Einnahmen gehören Beiträge über die Fördermitgliedschaft im Zusammenhang mit der Fahrtkostenleistung und Entgeltpauschalen im Zusammenhang mit der Wohnkostenleistung. Die Fahrtkostenleistung kann als Mindestunterhalt bei unterhaltspflichtigen Kindern verwendet werden.
Für jeden Betrieb sind mindestens 4 Betriebshelfer sinnvoll und höchstens 30 Betriebshelfer. Die Kosten dafür liegen zwischen 23000 Euro und 185000 Euro.
Zur Mitgliedschaft im Verein gehören verbindliche Freizeitaktivitäten. Diese stellen eine berufliche Ausübung dar ohne Einnahmen. Ausgestaltet werden können die Teilnahmen als Produkt mit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung mit der Anwendung der Regelungen für einen nichtrechtsfähigen Verein. Ein Beispiel hierfür findet sich für Pornografie bei den internen Dokumenten. Eine Beteiligung mit einem anderen Zweck oder eine Veränderung des Zwecks sind verboten. Eine Mitgliedschaft als Arbeitnehmer-/in ist möglich, sofern die Kriterien als Betriebshelfer im Sinne der Satzung eingehalten sind.
Download Satzung Computerdienstleistungen Echterdingen e.V. als PDF
Download Satzung Serienbriefdienstleistungen Echterdingen e.V. als PDF
Download Hinweisblatt zu Idealvereinen und Vereinsheimen als PDF
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