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2018-12-29 Vereinsheim
Eine kleine Wohnanlage eignet sich für ein Vereinsgelände mit Vermietung. Bei 12 Betten für jedes Gebäude (Wohnung) oder bis 40 Personen für jedes Grundstück sind für Vereinsgelände keine besonderen Baugenehmigungen erforderlich.
Bei einem größeren Mehrfamilienhaus können die Wohnungen im Erdgeschoss für Geschäfte oder Vereinstätigkeiten umgebaut werden. Bis 150 Quadratmeter handelt es sich um Bürowohnungen ohne besondere Baugenehmigung. Bis 400 Quadratmeter handelt es sich um Ladengeschäfte. Mehr als 4000 Quadratmeter sind bei Gebäuden wegen den Brandschutzbestimmungen nicht zugelassen (ausgenommen Wohngebäude). Das Video zeigt ein Standbild von einem Mehrfamilienhaus mit einem Grabsteingeschäft im Erdgeschoss in Finnland um 1920. Die Personen vor dem Gebäude sind Hilfspolizisten (zum Beispiel Lehrer). In diesem Fall dürfte es sich um die schwedische Minderheit handeln.
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