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2019-11-13 Sexualstrafrechtsreform

 

Einige Informationen über das Sexualstrafrecht. Neben einer kurzen Erläuterung wird es um den "berühmten USB Stick voll Kinderporno" gehen. Im Jahr 2016 wurde das Sexualstrafrecht geändert, um auf geänderte Bedingungen in Einrichtungen einzugehen. Begründet wurde dies mit der besonderen Situation in Flüchtlingsheimen. Tatsächlich hat man aber wohl eher auf alte gesellschaftliche Probleme keine Antwort.

An dieser Stelle noch der Hinweis, dass der Inhalt dieser Homepage nicht strafbar ist. Eine Straftat setzt Voraus, dass es einen Täter gibt. Dies gilt für den Urheber dieser Homepage. Sollte die Homepage eine anstiftende Wirkung zu Straftaten haben, betrifft dies ausschließlich den Täter. Eine Anstiftung zu Straftaten ist nicht verboten. Ein rein privater Bezug ist bei der Erstellung von Fotos oder Videos grundsätzlich nicht strafbar wegen einem fehlendem Täter (einer fehlenden Beziehung von Täter und einem Opfer).

Das Video zeigt den Kommentar von der Partei CDU zur Strafrechtsreform.

 

 

2019-11-13 Sexualstrafrechtsreform

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