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2022-06-06 Bahnhof Leinfelden

 

Gestern habe ich um 19 Uhr den Computer wieder aufgebaut (ab 0 Uhr war wieder schnelles Internet verfügbar). Beginnen tut die Videoreihe mit dem Bahnhof Leinfelden. Hintergrund ist die Anwesenheit der Polizei in Bahnhöfen und Zügen. Hier habe ich mal nachgefragt, warum die Polizei nicht immer kontrolliert. Das ist mir häufig passiert. Rein juristisch muss man auch bei der Benutzung der Unterführung eine Maske tragen. Außerdem habe ich nach Messern gefragt (in eine Wanderhütte passen mindestens 2400 Messer bei 5 Messern pro Quadratmeter). Außerdem habe ich mal gelernt, dass man nicht Gaffen tut (auch nicht bei Anwesenheit der Polizei).

Prinzipiell ist es so, dass die Polizei nur einen meint, wenn man angesprochen wird. Ist dies nicht der Fall, wurde die Polizei wegen jemandem anderen angerufen. In diesem Fall wird man nicht kontrolliert. Anlasslos darf nicht im Bereich vom Hausrecht der Deutschen Bahn kontrolliert werden. Bei meinen Argumenten soll ich die Maske auch nicht verwenden (Essen, Trinken und Telefonieren in der Bahn). Wenn ein Fahrgast die Polizei anruft, sollte man an der nächsten Station aussteigen und es entsteht eine Privatklage (üblicherweise Gepöbel mit einem Hinweis auf häusliche Gewalt). Als Schaden kann das Fahrgeld als immaterieller Anteil verwendet werden. Ähnlich dürfte die Sache bei Sitzbänken im Bereich von Hotels oder stehendem Gewerbe sein (privates Hausrecht). Im Unterschied zu Österreich ist der Anteil an öffentlichen Sitzbänken in Deutschland eher gering.

Bei der Ordnungswidrigkeit in Würzburg auf der "Alten Mainbrücke" wegen Corona gibt es kein Rechtsmittel und ich muss nichts weiter veranlassen. Paragraf 85 vom Ordnungswidrigkeitengesetz bis 250 Euro gilt wörtlich ohne Ausnahme. Dies gilt auch für den Buß(en)geldkatalog. Bei der Privatklage ist zudem die Anwendung der Sicherheitsleistung für die Kostenrechnung gemäß Paragraf 708 der Zivilprozessordnung zu beachten. Eigentum verpflichtet. Ein Kfz-Sachverständiger (3 mal Stuhlgang am Tag).

 

 

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